Lukke Mörschner

Fachanwalt für Erbrecht
Testaments­vollstrecker (DVEV)

Rechtsanwalt Lukke Mörschner

Lukke Mörschner: zur Person

Fachanwalt für Erbrecht

MM Law: Focus TOP Rechtsanwalt Erbrecht 2017, 2018, 2019 und 2023, Capital Beste Anwaltskanzlei Erbrecht 2020

Rechtsanwalt Lukke Mörschner ist seit Jahren auf das Erbrecht spezialisiert. Das Magazin FOCUS führt ihn nach 2017, 2018 und 2019 auch im Jahr 2023 wieder auf der Liste TOP Rechtsanwalt Deutschland Erbrecht, nachdem er bei einer Umfrage unter 26.000 Rechtsanwälten/innen von diesen für hohe Kompetenz und Erfahrung häufig empfohlen wurde. Damit zählt er zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die dreimal hintereinander in ihrem Fachgebiet auf die „Bestenliste“ gewählt wurden. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurde er von den Zeitschriften Capital & Stern unter die 13 besten Anwälte für Erbrecht in Westdeutschland gewählt (NRW, Hessen, Rheinland Pfalz). Er erarbeitet mit seinen Mandanten umfassende und individuelle Gestaltungslösungen für den Erb- und Unglücksfall.

Herr Mörschner ist als Berater überregional bekannt, um Erbfälle, auch im Bereich des internationalen Erbrechts, zu gestalten und im Konfliktfall außergerichtlich und gerichtlich zu lösen. Er organisiert die Erbauseinandersetzung, setzt Ansprüche seiner Mandanten überlegt durch, ist als Testamentsvollstrecker und vereinzelt auch als Nachlasspfleger im Auftrag von Nachlassgerichten tätig. Hierbei berät er nicht ausschließlich im Auftrag von Privatmandanten, sondern steht auch regelmäßig Rechtsanwälten und Steuerberatern zur Verfügung, wenn komplexe internationale Erbfälle oder Erbfälle im Unternehmensbereich oder bei Freiberuflerpraxen die Hinzuziehung eines Spezialisten notwendig werden lassen oder wenn Testamentsvollstrecker fachanwaltliche Hilfe benötigen.

Schiedsrichter für die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten

Herr Mörschner ist als Schiedsrichter für die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. tätig und wird als bundesweit tätiger Schiedsrichter auf der Schiedsrichterliste geführt. Die Spezialisierung ausschließlich auf das Gebiet des Erbrechts, verbunden mit einem großen Netzwerk, bestehend aus Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern ermöglicht ihm eine hohe außergerichtliche Erledigungsquote, was im Erbrecht stets Zeit- und Kostenersparnis bedeutet.

Herr Mörschner hat in den letzten Jahren eine Vielzahl erbrechtlicher Streitigkeiten beraten und erledigt. In den Fällen, in denen eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht möglich war, hat er bundesweit Mandanten bei zahlreichen Klageverfahren vertreten. Die Schwerpunkte liegen im Bereich sämtlicher Pflichtteilsproblematiken und in der Auseinandersetzung auch höchst streitiger Erbengemeinschaften. Besondere Kompetenzen hat er auch im Bereich der gerichtlichen Geltendmachung von Testierunfähigkeit und Anfechtung von Testamenten/Erbverträgen erworben. Einhergehend damit gehört die Auslegung handschriftlicher Testamente zu seinen Stärken.

Dem Credo der Rechtsanwaltssozietät Mourkojannis, Mörschner folgend, steht Herr Mörschner für eine zeitnahe, kostentransparente und freundliche Rechtsberatung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – im ersten Gespräch können in der Regel die meisten Fragen beantwortet werden. Spezialisierung zahlt sich aus.

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Köln
  • im Wintersemester 1995/1996 Auslandsstudium an der Université Lausanne mit Schwerpunkt Erbrecht und internationales Privatrecht
  • von 1999 bis 2004 Repetitor für Zivilrecht/Erbrecht und internationales Privatrecht bei einem großen deutschen Repetitorium
  • von 2002 bis 2004 als Rechtsanwalt tätig bei der Rechtsanwaltssozietät Wolf und Partner, Köln, Bonn, Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Erbrecht und internationales Erbrecht
  • seit 2004 Rechtsanwalt tätig bei der Rechtsanwaltssozietät Mourkojannis, Mörschner, Leverkusen, Bergheim
  • 2005: Teilnahme am bundesweit 1. Fachanwaltslehrgang für Erbrecht in Fulda
  • 2005: Teilnahme am 2. Studienlehrgang zur Unternehmensnachfolge am Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim
  • 2006: Ausbildung zum Testamentsvollstrecker bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (dvev.de)
  • seit 2006: 2. Vorsitzender und Geschäftsführer der Gesellschaft für internationales Erbrecht e.V. (gesellschaft-für-internationales-erbrecht.de)
  • 2012: Ausbildung zum Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten bei der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (dse-erbrecht.de)
  • 2013: Bestellung zum ordentlichen Mitglied des Vorprüfungsausschusses für Erbrecht durch die Rechtsanwaltskammer Köln
  • im August 2016 Ernennung zum Notarvertreter durch den Landgerichtspräsidenten Köln
  • im Mai 2017 FOCUS TOP Rechtsanwalt Deutschland Erbrecht
  • im Juli 2018 erneut FOCUS TOP Rechtsanwalt Deutschland Erbrecht
  • 2018: stellv. Vorsitzender im Vorstand des Bundesverbandes berufsmäßig Bevollmächtigter
  • im Juni 2019 erneut FOCUS TOP Rechtsanwalt Deutschland Erbrecht
  • 2020, 2021 & 2022: von der Zeitschrift Capital/Stern unter die 13 besten Anwälte für Erbrecht in Westdeutschland gewählt (NRW, Hessen, Rheinland Pfalz)
  • im Juni 2023 erneut FOCUS TOP Rechtsanwalt Deutschland Erbrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V.
  • Mitglied des Gesprächskreises Stiftungsrecht bei der DVEV.
  • Mitglied der zentralen Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (ZentUma).
  • Mitglied im Erbrechtsausschuss des Kölner Anwaltsvereins.
  • Mitglied im Verband Deutscher Fachjournalisten.
  • Mitglied im ROTONDA Business Club Köln.
  • Mitglied der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.
  • Mitglied im Bundesverband berufsmäßig Bevollmächtigter

Veröffentlichung, Vorträge und Seminare

  • Lehrbuch Erbrecht „Das Skript Erbrecht“, erschienen 2006 im AchSo! Verlag, Frankfurt
  • Kanzleivorträge für Privatmandanten zu wechselnden erbrechtlichen Themen 2005- 2016
  • Vorträge zu unterschiedlichen erbrechtlichen Themen für Banken/Versicherungen 2009- 2016
  • Seminar Unternehmensnachfolge für die AOK Rheinland/Hamburg 2009
  • regelmäßige Vorträge für den Kölner Anwaltsverein 2006-2016
  • Vortrag für das EUROPAFORUM in Köln 2010
  • Vortrag für den Stuttgarter Anwaltsverein 2011
  • Vortrag für das Institut für Notarrecht an der Humboldt Universität zu Berlin 2011
  • Referent Fachanwaltslehrgang Erbrecht für den Kölner Anwaltsverein 2012
  • Vortrag auf dem 5. Europäischen Anwaltsforum in Köln 2012
  • Vortrag auf dem 6. Deutschen Testamentsvollstreckertag in Bonn 2012
  • Regelmäßige Veröffentlichungen in der ErbR- Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis
  • Interview in der GALA (8. Mai 2021): Experte erklärt die Vorteile von Eheverträgen

Blogbeiträge von Fachanwalt Lukke Mörschner

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Lukke Mörschner gehört erneut zu Deutschlands TOP-Rechtsanwälten

Rechtsanwalt Lukke Mörschner wurde in diesem Jahr erneut für das Rechtsgebiet Erbrecht in die FOCUS-Liste Top-Rechtsanwalt Deutschland gewählt.

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Ein geerbtes Haus verkaufen – Lukke Mörschner im Interview bei Hausgold.

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Vorträge von Lukke Mörschner

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