Erbschaft annehmen – oder besser ausschlagen? Was Sie wissen müssen
Viele glauben, sie müssten eine Erbschaft aktiv annehmen. Tatsächlich ist es genau umgekehrt: Wer nicht innerhalb von sechs Wochen ausschlägt, gilt automatisch als Erbe – mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten und Risiken.
Problem: Die Erbschaft „rutscht rein“ – oft ungewollt
Die Annahme einer Erbschaft geschieht automatisch, wenn Sie nicht ausdrücklich beim Nachlassgericht die Ausschlagung erklären. Noch heikler: Schon ein bestimmtes Verhalten – etwa das Mitnehmen von Nachlassgegenständen – kann als stillschweigende Annahme gewertet werden.
Ab diesem Moment haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen – auch für Schulden des Erblassers.
Die Frist: Nur sechs Wochen zum Handeln
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie erfahren, dass Sie Erbe geworden sind, haben Sie sechs Wochen Zeit, die Erbschaft formell auszuschlagen. Danach gilt sie als angenommen. Bei Auslandsfällen kann die Frist länger sein (6 Monate) – aber Vorsicht: Sobald Sie handeln, kann die Annahme auch früher eintreten.
Risiken bei Annahme: Persönliche Haftung
Mit der Annahme einer Erbschaft übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden – im schlimmsten Fall haften Sie persönlich. Wer unsicher ist, sollte Haftungsbeschränkungsmaßnahmen prüfen, z. B. Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz ggfls. zur Vorbereitung der Dürftigkeitseinrede.
Unser Rat: Frühzeitig beraten lassen
Ob Sie ausschlagen sollten, hängt vom Nachlasswert, den Verbindlichkeiten und Ihrer familiären Situation ab. Als Fachanwalt für Erbrecht kläre ich mit Ihnen:
- Ob sich die Erbschaft lohnt
- Wie Sie Fristen sicher einhalten
- Welche Maßnahmen bei Unsicherheit ratsam sind
Fazit
Erbschaft angenommen – oft schneller als gedacht. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Haftungsrisiken zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.




