Gesetzesänderung im Nachweisgesetz und TzBfG: Wichtige Neuerungen ab Januar 2025

Eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung im Nachweisgesetz im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV bringt erhebliche Änderungen mit sich, die für Arbeitgeber von großer Bedeutung sind.

Was hat sich geändert?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Arbeitsverträge nicht mehr in Schriftform abgeschlossen werden. Es reicht nun die Textform, also ein Austausch via E-Mail oder auch mit digitaler Unterschrift (§ 2 Nachweisgesetz). Eine wichtige Ausnahme bildet jedoch die Befristung von Arbeitsverträgen.

Änderungen im TzBfG

Während für die meisten Befristungen weiterhin die Schriftform erforderlich bleibt, ist für die Befristung auf das Erreichen der Regelaltersgrenze nun die Textform ausreichend (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Dies bedeutet, dass solche Befristungen auch per E-Mail oder in anderer elektronischer Form wirksam vereinbart werden können.

Worauf müssen Arbeitgeber achten?

  1. Schriftform für Befristungen: Jede Befristung bedarf nach wie vor der Schriftform, also der eigenhändigen Unterschrift der Arbeitsvertragsparteien, mit Ausnahme der Altersrentenbefristungsklausel.
  2. Altersrentenbefristungsklausel: Diese übliche Klausel im Arbeitsvertrag führt dazu, dass Arbeitnehmer:innen bei Eintritt in die Regelaltersrente aus dem Unternehmen ausscheiden. Diese Klausel kann nun in Textform vereinbart werden.

Praktische Auswirkungen

Ohne eine wirksame Altersrentenbefristungsklausel haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, nach Renteneintritt weiterzuarbeiten und sowohl das Gehalt zu verdienen als auch zusätzlich anrechnungsfrei Rente zu beziehen. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dann – ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Arbeitnehmern – nur mit Kündigungsgrund möglich. Hierbei werden durch die im Zweifel lange Betriebszugehörigkeit und das hohe Alter der betroffenen Arbeitnehmer:innen sehr hohe Anforderungen gestellt.

Fazit

Es ist essenziell, dass Arbeitgeber diese Änderungen genau beachten und ihre Vertragsmuster sowie internen Prozesse entsprechend anpassen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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