Irrtum 03: „Mein Ehepartner erbt alles, wenn ich sterbe?“

von Lukke Mörschner am |

Viele glauben, dass der Ehepartner automatisch alles erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Doch das stimmt nur, wenn ein Testament diese Regelung ausdrücklich festlegt. Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und diese führt oft zu unerwarteten und problematischen Konsequenzen.

Die gesetzliche Erbfolge: Erbengemeinschaften und Konflikte

  • Mit Kindern: Der Ehepartner teilt das Erbe mit den Kindern. Das bedeutet, dass automatisch eine Erbengemeinschaft entsteht. Besonders schwierig wird es, wenn die Kinder noch minderjährig sind, denn dann schaltet sich das Familiengericht ein. Häufig wird ein familienfremder Ergänzungspfleger bestellt, der an wichtigen Entscheidungen beteiligt ist – ein Zustand, den viele vermeiden möchten.
  • Ohne Kinder: Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehepartner gemeinsam mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen. Auch hier entstehen Erbengemeinschaften, die aus Erfahrung oft zu Streit führen, insbesondere wenn entfernte Familienmitglieder beteiligt sind.

Testament: Klare Verhältnisse schaffen

Nur ein Testament kann sicherstellen, dass der Ehepartner tatsächlich alles erbt. Es verhindert Erbengemeinschaften mit Kindern, Schwiegereltern oder anderen Verwandten und bietet klare Regeln, die Streitigkeiten vorbeugen.

Wer vermeiden möchte, dass familienfremde Dritte – wie Ergänzungspfleger oder entfernte Verwandte – in Entscheidungen eingreifen, sollte frühzeitig über ein Testament nachdenken. Es ist ein einfacher und effektiver Weg, um den letzten Willen rechtssicher festzuhalten und die Familie vor unnötigen Konflikten zu schützen.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie Ihre persönliche Situation klären? Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, damit Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es wünschen.

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