Irrtum 04: „Warum sollte der Güterstand eine Rolle im Erbrecht spielen?“ – Ein wichtiger Faktor bei der Nachlassregelung
Viele denken, dass der Güterstand – also die Regelung des Vermögens innerhalb der Ehe – keinen Einfluss auf das Erbrecht hat. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Güterstand, der entweder durch die gesetzliche Regelung oder durch einen Ehevertrag festgelegt wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbquoten des überlebenden Ehepartners.
Einfluss des Güterstands auf die Erbquote
- Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand):
In diesem Güterstand erhält der überlebende Ehegatte zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbanteil einen pauschalen Zugewinnausgleich in Höhe von ¼ des Nachlasses. Dadurch kann der Ehepartner, je nach familiärer Konstellation, eine deutlich höhere Erbquote erzielen. - Gütertrennung (vereinbart im Ehevertrag):
Wird Gütertrennung vereinbart, fällt der pauschale Zugewinnausgleich weg. Stattdessen hängt die Erbquote des überlebenden Ehepartners von der Anzahl der miterbenden Kinder ab. Das bedeutet: Je mehr Kinder, desto geringer der Anteil des Ehepartners am Nachlass.
Vorsicht bei der Gestaltung des Ehevertrags
Ein Ehevertrag mit Gütertrennung kann ungewollt dazu führen, dass der überlebende Ehepartner finanziell schlechter gestellt wird. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, statt einer vollständigen Gütertrennung einen modifizierten Zugewinnausgleich zu vereinbaren. Dieser erlaubt individuelle Regelungen, die sowohl die Bedürfnisse der Ehepartner als auch die erbrechtlichen Konsequenzen berücksichtigen.
Fazit
Der Güterstand ist ein entscheidender Faktor im Erbrecht, der bei der Nachlassplanung unbedingt berücksichtigt werden sollte. Eine ungünstige Regelung im Ehevertrag kann dazu führen, dass der überlebende Ehepartner weniger erbt, als es vielleicht gewünscht war. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sowohl den Ehevertrag als auch die erbrechtliche Planung aufeinander abstimmen.
Haben Sie Fragen zur optimalen Gestaltung Ihres Ehevertrags oder zur Erbrechtsplanung? Wir beraten Sie gerne, damit Sie und Ihre Familie bestmöglich abgesichert sind.