Irrtum 09: „Sind Schenkungen, die älter als 10 Jahre sind, im Erbrecht relevant?“
Ein häufiger Irrtum ist, dass Schenkungen, die länger als 10 Jahre zurückliegen, im Pflichtteilsrecht keine Rolle mehr spielen. Zwar gibt es eine gesetzliche 10-Jahresfrist, doch deren Beginn ist von den konkreten Umständen der Schenkung abhängig und keineswegs immer eindeutig.
Wann beginnt die 10-Jahresfrist?
- Schenkungen zwischen Ehepartnern:
Bei Schenkungen unter Ehepartnern beginnt die 10-Jahresfrist nicht mit der Schenkung selbst, sondern erst mit der Auflösung der Ehe, beispielsweise durch Scheidung oder Tod. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Schenkung für Pflichtteilsergänzungsansprüche relevant. - Immobilienübertragungen mit Nutzungsrechten:
Besonders häufig kommt es vor, dass Eltern ihren Kindern Immobilien schenken und sich dabei umfassende Nutzungsrechte vorbehalten, wie ein Wohnrecht oder Nießbrauch. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt die 10-Jahresfrist in solchen Fällen erst dann, wenn die Eltern ihre Nutzungsrechte vollständig aufgeben. Solange diese Rechte bestehen, bleibt die Schenkung unabhängig vom Zeitablauf für den Pflichtteil relevant.
Relevanz älterer Schenkungen
Auch Schenkungen, die scheinbar länger als 10 Jahre zurückliegen, können also in den Pflichtteilsergänzungsansprüchen berücksichtigt werden, wenn die 10-Jahresfrist aus den genannten Gründen noch nicht abgelaufen ist.
Fazit
Die Frage, ob eine Schenkung in den Pflichtteilsanspruch einbezogen wird, ist komplex und hängt stark von den individuellen Gegebenheiten ab. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte bereits bei der Schenkung klare Regelungen treffen und bei Fragen rund um den Pflichtteil rechtlichen Rat einholen.
Falls Sie Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Situation benötigen oder Fragen zum Pflichtteilsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dieses sensible Thema erfordert sorgfältige Planung und fundiertes Wissen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.