Pflichtschulungen zur Nutzung von KI: Was die neue EU-Verordnung für Unternehmen bedeutet

von Emanuel J. Mourkojannis am |

Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU KI-VO) bringt weitreichende Neuerungen mit sich. Ab dem 2. Februar 2025 wird es für viele Unternehmen ernst: Arbeitnehmer:innen, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen durch ihre Arbeitgeber geschult werden. Diese oft übersehene Bestimmung soll sicherstellen, dass der Umgang mit KI kompetent und sicher erfolgt – ein zentraler Schritt, um die Integration von KI in den Arbeitsalltag verantwortungsvoll zu gestalten.

Die rechtliche Grundlage

Gemäß Artikel 4 der EU KI-VO sind Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden ausreichend geschult sind. Dies schließt sowohl technische Kenntnisse als auch praktische Erfahrung ein, angepasst an den spezifischen Kontext und die Personengruppen, mit denen die KI-Systeme arbeiten. Diese Regelung betrifft insbesondere Unternehmen, deren Prozesse KI-gestützt sind, etwa in den Bereichen Produktion, Kundenbetreuung oder Datenanalyse.

Wer trägt die Kosten?

In Deutschland ergänzt § 111 der Gewerbeordnung (GewO) diese Vorgaben. Danach dürfen die Kosten für Pflichtschulungen nicht auf die Arbeitnehmer:innen abgewälzt werden, wenn diese durch gesetzliche oder tarifliche Vorgaben notwendig sind. Weiterhin gilt, dass Schulungen während der regulären Arbeitszeit stattfinden oder als Arbeitszeit vergütet werden müssen, wenn sie außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden. Arbeitgeber sind also finanziell und organisatorisch in der Verantwortung.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen frühzeitig handeln. Wir empfehlen folgende Schritte:

  1. Identifikation von KI-Berührungspunkten: Analysieren Sie, in welchen Arbeitsbereichen KI-Systeme eingesetzt werden und welche Mitarbeitenden damit in Berührung kommen.
  2. Planung und Umsetzung von Schulungen: Basierend auf der Analyse sollten zielgerichtete Schulungsmaßnahmen entwickelt und durchgeführt werden. Dabei können externe Anbieter, interne Weiterbildungen oder hybride Formate in Betracht gezogen werden.

Warum diese Maßnahmen wichtig sind

Neben der gesetzlichen Verpflichtung profitieren Unternehmen von einer gut geschulten Belegschaft: Kompetente Mitarbeiter:innen verbessern die Effizienz und Zuverlässigkeit von KI-Anwendungen, minimieren Risiken und fördern die Akzeptanz von KI-Systemen im Team. Zudem schützen Sie sich als Arbeitgeber vor möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorgaben.

Fazit

Die EU KI-VO markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem verantwortungsvollen Einsatz künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt. Arbeitgeber sind gefordert, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch proaktiv die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Frühzeitige Planung und gezielte Schulungsmaßnahmen sichern den Erfolg Ihres Unternehmens in einer zunehmend KI-gestützten Arbeitswelt.

Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder benötigen Sie rechtliche Beratung zur Umsetzung der Vorgaben? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!

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