Schenkungssteuer: Wann das Finanzamt mitverdient – und wie Sie klug vorbeugen
So einfach sichern Sie Ihren letzten Willen rechtssicher ab – auch ohne Notar.
Schenken ist eine schöne Geste – aber auch ein steuerliches Risiko. Denn Schenkungen unterliegen in Deutschland der Schenkungssteuer. Viele sind überrascht, wenn plötzlich das Finanzamt anklopft. Dabei lässt sich mit rechtzeitiger Planung viel Geld sparen.
Wann fällt Schenkungssteuer an?
Die Schenkungssteuer richtet sich nach drei Faktoren:
- Höhe des geschenkten Vermögens
- Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem
- Zeitlicher Abstand zu früheren Schenkungen
Beispiel: Freibeträge im Überblick
- Eltern dürfen jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken.
Das heißt: Mutter und Vater können gemeinsam bis zu 800.000 Euro an ein Kind übertragen – ohne Steuern. - Bei Schenkungen an Freunde oder entfernte Verwandte liegt der Freibetrag dagegen nur bei 20.000 Euro – deutlich niedriger.
Wer also größere Vermögenswerte weitergeben möchte, sollte langfristig planen – und möglichst die zehnjährigen Steuerfreibetragsfristen nutzen.
Muss jede Schenkung gemeldet werden?
Ja – grundsätzlich müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden.
Aber: Bleibt die Schenkung unterhalb des geltenden Freibetrags, bleibt die unterlassene Anzeige sanktionslos.
Beispiel: Schenken Sie Ihrem Kind ein Auto im Wert von 20.000 Euro, muss diese Schenkung nicht gemeldet werden, da sie den Freibetrag von 400.000 Euro deutlich unterschreitet.
Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Fehler bei Schenkungen können teuer werden – etwa dann, wenn Fristen falsch eingeschätzt oder Freibeträge nicht optimal genutzt werden. Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen bei:
- der steueroptimierten Gestaltung von Schenkungen
- der rechtssicheren Dokumentation
- der frühzeitigen Absicherung gegenüber Pflichtteilsansprüchen
Fazit:
Wer bewusst und langfristig schenkt, kann steuerlich viel sparen – und Streit unter Erben vorbeugen. Lassen Sie sich beraten, bevor das Finanzamt mitverdient.




