Testament gefälscht? Was Sie jetzt tun können

von Lukke Mörschner am |

Wenn plötzlich Zweifel aufkommen

Im Erbfall ist das Testament oft der zentrale Beleg für den letzten Willen des Erblassers. Doch was, wenn berechtigte Zweifel an dessen Echtheit bestehen? Oder sogar der Verdacht einer Fälschung im Raum steht?

Ein handschriftliches Testament ist nur dann wirksam, wenn es vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Wird das bezweifelt, ist schnelles und rechtssicheres Handeln gefragt.

Wer muss was beweisen?

Ein häufiger Irrtum: Nicht derjenige, der die Fälschung behauptet, trägt die Beweislast, sondern die Person, die sich auf die Echtheit beruft. Das ist juristisch entscheidend – denn ein Erbstreit kann genau daran scheitern.

Wie wird geprüft?

In solchen Fällen kommt ein Schriftsachverständiger zum Einsatz. Dieser prüft, ob das Testament mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Erblasser stammt – oder nicht. Solche Gutachten sind oft Grundlage für Gerichtsverfahren.

Wenn der Verdacht strafrechtlich relevant wird

Ergibt sich der Verdacht auf Urkundenfälschung (§ 267 StGB), kann zusätzlich ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft folgen. Auch hier gilt: Je klarer und professioneller die Darstellung, desto besser die Erfolgsaussichten.

Anwaltliche Unterstützung zahlt sich aus

Ob Gutachterwahl, rechtliche Einschätzung oder Begleitung bei einer Anzeige – wir stehen an Ihrer Seite. Mit Erfahrung aus zahlreichen Verfahren wissen wir, wie man im Streit um ein Testament überzeugend argumentiert.

Zweifel an einem Testament? Lassen Sie es prüfen, bevor es zu spät ist.

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