Überraschungsei aus Erfurt! Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nach einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung entschieden, dass Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Damit hat sich das BAG einer in der Literatur bislang lediglich als Mindermeinung vertretenen Auffassung angeschlossen, wenn auch mit leicht veränderter Begründung. Die Vertreter der Mindermeinung hatten eine arbeitgeberseitige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus einer europarechtskonformen Auslegung von § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz hergeleitet, der Arbeitgeber bislang nur verpflichtete, die über die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen Arbeitszeit zu erfassen. Das BAG leitet die Pflicht zur Implementierung eines Arbeitszeiterfassungssystem nun aus einer europarechtskonformen Auslegung von § 3 Arbeitsschutzgesetz her. Der Arbeitgeber sei nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Die dogmatische Herleitung der Arbeitszeiterfassung spielt in der Unternehmenspraxis jedoch keine Rolle. Wichtig ist lediglich, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nun offensichtlich für alle Arbeitgeber gelten soll. Diese Pflicht betrifft auch Betriebe, die über keinen Betriebsrat verfügen.

Die Folgen dieser Entscheidung sind weitreichend. Natürlich drohen Bußgelder und Ordnungsverfügungen der Arbeitsschutzbehörde bei Nichtbeachtung sowie eine Beweislastumkehr bei Überstundenklagen von Arbeitnehmer*innen. Die Entscheidung wirkt sich aber auch und gerade auf die Bereiche Vertrauensarbeitszeit und mobile Arbeit aus. Hier werden den Betriebsparteien Handlungsoptionen entzogen.

Sobald die Entscheidung im Volltext vorliegt, werden wir Ihnen hier weitere Informationen zur Verfügung stellen können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber bereits jetzt für alle Rückfragen zur Verfügung. Gerne verweise ich an dieser Stelle auf mein regelmäßiges Online Update Arbeitsrecht via MS Teams, nächster Termin am 29.09.2022 16:00 bis 17:00 Uhr . Darin werde ich dieses Thema ausführlich besprechen. Sie können sich über diesen Link zum Workshop anmelden.

Zurück

Netzwerk

  • BNI Unternehmergruppe Arena Leverkusen
  • BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft
  •  Kaiserseminare – juristische Repetitorien für Referendare
  •  Akademie Meier
  • fbz seminare
Terminvereinbarung

Einfach und bequem einen telefonischen Erstberatungstermin buchen:

Jetzt buchen
Telefon Ort E-Mail Navigation aufklappen Prev Next Häkchen Listenpunkt MM Quadrate Navigation schließen Stichworte Zurück nach oben Suche Telefon E-Mail Terminvereinbarung Terminvereinbarung