Was wird im Erbfall eigentlich verteilt?

von Lukke Mörschner am |

Im Erbfall denken viele an Konten, Immobilien oder Möbel – doch die Realität ist oft komplexer. Denn: Es geht nicht nur um das, was „sichtbar“ vorhanden ist, sondern auch um das, was hätte vorhanden gewesen sein können.

Auf den Punkt gebracht: Wie wirken sich lebzeitige Vermögensübertragungen auf die Verteilung des Nachlasses aus?

Der erste Schritt: Der Nachlass muss ermittelt werden

Bevor Erben überhaupt etwas aufteilen können, muss der Nachlass vollständig festgestellt werden. Das geschieht durch ein Nachlassverzeichnis, in dem sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Erblassers aufgelistet werden. Erst, wenn feststeht, wie groß das Erbe wirklich ist – inklusive Verbindlichkeiten – kann eine Aufteilung beginnen.

Nicht vergessen: Frühere Schenkungen können mitzählen

Ein besonders häufiger Streitpunkt: lebzeitige Zuwendungen an einzelne Familienmitglieder. Hat z. B. ein Kind zu Lebzeiten eine große Geldsumme oder eine Immobilie erhalten, so kann diese Zuwendung ausgleichspflichtig sein. Das bedeutet: Diese Zuwendung muss bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt werden, damit es zu einer fairen und gesetzlich korrekten Aufteilung kommt.

Beispiel: Es gibt zwei Abkömmlinge, die zu je 50 % erben. Einer hat schon eine Zuwendung von 20 erhalten. Der Nachlass ist 100. Nun werden die 100 nicht 50/50 geteilt, sondern die 20 werden mit den 100 addiert. Die 120 werden geteilt und jeder bekommt gedanklich 60. Die 20 werden bei dem abgezogen, der diese erhalten hat. Im Ergebnis werden also die tatsächlich vorhandenen 100 mit 60/40 verteilt.

Ohne rechtliche Einordnung droht Streit

Gerade beim Thema Ausgleichung braucht es Fingerspitzengefühl und Fachkenntnis. Was muss angerechnet werden? Was nicht? Wer trägt die Beweislast? Diese Fragen lassen sich nur im Einzelfall beantworten.

Fachanwaltliche Beratung schafft Klarheit

Wer als Erblasser Streit vermeiden möchte, sollte frühzeitig vorsorgen und klare Regelungen treffen. Wer als Erbe mit offenen Fragen konfrontiert ist, profitiert von einer fachkundigen Begleitung durch den gesamten Abwicklungsprozess.

Sie stehen vor einer Erbauseinandersetzung oder möchten Streit vermeiden?
Fachanwalt Lukke Mörschner berät Sie persönlich – kompetent, verständlich und lösungsorientiert.

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