Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nach einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung entschieden, dass Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind.
Das Nachweisgesetz sieht bereits in seiner jetzigen Fassung die Verpflichtung des Arbeitgebers vor, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Auch wenn Arbeitgeber*innen kein Arbeitszeiterfassungssystem vorhalten, müssen Arbeitnehmer*innen jede Überstunden darlegen und beweisen, für die sie einen Ausgleich begehren.
Das Landessozialgericht NRW hat entschieden, dass der von einem Gebietsverkaufsleiter zu Beginn seiner Tätigkeit im Homeoffice zurückgelegte Weg von den Wohn- zu den Büroräumen nicht als Weg zur Arbeit oder als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert ist.