Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter bei der beruflichen Weiterbildung, indem sie die Kosten für Lehrgänge, Seminare oder Prüfungen übernehmen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nach einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung entschieden, dass Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind.
Das Nachweisgesetz sieht bereits in seiner jetzigen Fassung die Verpflichtung des Arbeitgebers vor, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.