24.06.2016 | Lukke Mörschner
Sittenwidrigkeit eines „Behindertentestaments“
Ein klassisches Behindertentestament ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn der damit ausgeschlossene Pflichtteilsanspruch des Sozialleistungsempfängers zur dauerhaften Deckung seiner Versorgung ausreichend wäre.
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