Kostenlose Erstberatung bei (drohenden) Kündigungen und Aufhebungsverträgen!

Haben Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder wurde dies angekündigt? Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine auf 30 Minuten begrenzte kostenlose telefonische Erstberatung an. Nutzen Sie dieses Angebot und vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin, um herauszufinden, ob Sie sich in Ihrem Fall erfolgversprechend gegen eine (drohende) arbeitgeberseitige Kündigung zur Wehr setzen oder die Konditionen eines angebotenen Aufhebungsvertrages verbessern können.

Ab einer Betriebsgröße vom mehr als 10 Arbeitnehmer*innen greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Jeder Arbeitgeberkündigung muss dann ein arbeitsrechtlich anerkannter Kündigungsgrund zu Grunde liegen. In Betracht kommt dabei nur ein Kündigungsgrund, der personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt ist. Bei der personenbedingten Kündigung wegen Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit muss in der Regel zuvor ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) erfolgt sein. Bei der verhaltensbedingten Kündigung bedarf es zuvor in aller Regel mindestens einer  wirksamen Abmahnung (oft sogar mehrerer). Bei der betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber zuvor in der Regel eine sog. Sozialauswahl durchführen. Unabhängig davon besteht in vielen Fällen Sonderkündigungsschutz, z. B.  bei Vorliegen einer Schwerbehinderung, Schwangerschaft, in der Elternzeit oder bei Mitgliedern des Betriebsrats. Zudem muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber zahlreiche formaljuristische Vorgaben erfüllen und ein etwaig bestehender Betriebsrat muss vor einer Kündigung mit Erläuterung aller Kündigungsgründe angehört werden (sog. Betriebsratsanhörung).

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Emanuel Mourkojannis berät Arbeitnehmer*innen sowie leitende Angestellte und Geschäftsführer beim Umgang mit (drohenden) Kündigungen oder Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsverträgen und Verhandlungen über Abfindungen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht, z. B. im Rahmen einer sog. Kündigungsschutzklage. Zudem vertritt er seine Mandanten rund um die Abwicklung der Ansprüche im laufenden und gekündigten Arbeitsverhältnis, unter anderem bezüglich Resturlaub, nicht gezahlten Lohn, Annahmeverzugslohn, Fragen zur richtigen Kündigungsfrist, Nachtzuschlägen, Feiertagszuschlägen, Abfindung, Provisionen, Tantiemen, Zielprämien aus Zielvereinbarungen, Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit.

Nur die Beratung durch einen Spezialisten und Fachanwalt für Arbeitsrecht garantiert eine umfassende Expertise durch konzentrierten Fachwissen. Dies kommt nicht nur Arbeitnehmer*innen zu Gute, die um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes oder eine hohe Abfindung kämpfen.

Ihr Ansprechpartner

Emanuel J. Mourkojannis - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn, Bergheim, Leverkusen

Emanuel J. Mourkojannis
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich einen guten Anwalt für Arbeitsrecht?

Sie können zum Beispiel eine Online-Suche durchführen. Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. Dies stellt sicher, dass er sowohl die theoretische aber auch die ausreichende praktische Erfahrung im Arbeitsrecht besitzt. Wichtig ist, dass Sie sich über die Qualifikationen, Erfahrungen, Spezialisierungen, Bewertungen und Kosten des Anwalts informieren, bevor Sie sich für einen entscheiden.

Emanuel Mourkojannis ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 20jähriger praktischen Erfahrung. Auf Arbeitnehmerseite berät und vertritt er als Anwalt für Arbeitsrecht Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer unter anderem beim Umgang mit (drohenden) Kündigungen oder Abwicklungs- sowie Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen. Buchen Sie sich hier gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag?

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter, dem Verdienst, dem Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage. Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Berechnung der Abfindung, aber eine gängige Faustformel ist ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die Abfindung kann jedoch auch deutlich höher oder niedriger ausfallen, je nach Verhandlungsgeschick und Einzelfall. Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Sie sich dabei von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen.

Emanuel Mourkojannis ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 20jähriger praktischen Erfahrung. Auf Arbeitnehmerseite berät und vertritt er als Anwalt für Arbeitsrecht Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer unter anderem beim Umgang mit (drohenden) Kündigungen oder Abwicklungs- sowie Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen. Buchen Sie sich hier gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin.

Wie kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung ungerechtfertigt ist, können Sie sich dagegen wehren, indem Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen . Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen und gegebenenfalls eine Wiedereinstellung oder eine Abfindungslösung anstreben. Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Sie sich dabei von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten lassen.

Emanuel Mourkojannis ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 20jähriger praktischen Erfahrung. Auf Arbeitnehmerseite berät und vertritt er als Anwalt für Arbeitsrecht Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer unter anderem beim Umgang mit (drohenden) Kündigungen oder Abwicklungs- sowie Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen. Buchen Sie sich hier gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags oder Abwicklungsvertrags?

Ein Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Ein Aufhebungsvertrag hat sowohl Vor- als auch Nachteile für beide Seiten. Zu den Vorteilen gehören unter anderem die Vermeidung eines Rechtsstreits, die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung der Beendigungsbedingungen, wie zum Beispiel der Abfindungshöhe, des Freistellungszeitraums oder des Zeugnisses, und die Chance auf einen Neuanfang . Zu den Nachteilen gehören unter anderem das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, der Verlust des Kündigungsschutzes, die mögliche Verschlechterung der Rentenansprüche und die steuerliche Behandlung der Abfindung.

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Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und diese anfechten wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verlängert werden. Wenn Sie die Frist versäumen, gilt die Kündigung als wirksam und Sie können keine Ansprüche mehr geltend machen.

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Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreibe?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben wollen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Zum Beispiel sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und sich ausreichend Zeit nehmen, um den Vertrag zu prüfen. Außerdem sollten Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und mögliche Fallstricke zu vermeiden. Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag alle wesentlichen Punkte enthält, wie zum Beispiel die Abfindungshöhe, den Beendigungszeitpunkt, die Freistellung, das Zeugnis und die Freigabe für eine neue Beschäftigung.

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Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Gründen kündigt, die in seiner betrieblichen Organisation, seinem Personalbedarf oder seiner wirtschaftlichen Lage begründet sind. Eine betriebsbedingte Kündigung muss jedoch sozial gerechtfertigt sein, das heißt, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine Möglichkeit gibt, den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen oder eine Weiterbeschäftigung durch zumutbare Maßnahmen zu ermöglichen. Als Arbeitnehmer haben Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung verschiedene Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf eine ordentliche Kündigungsfrist, das Recht auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber diese anbietet oder das Gesetz diese vorsieht, das Recht auf eine Anhörung durch den Betriebsrat, wenn es einen gibt, und das Recht auf eine Kündigungsschutzklage, wenn Sie die Kündigung für unwirksam halten.

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Wie kann ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden oder verkürzen?

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten, weil Sie sich versicherungswidrig verhalten haben. Eine Sperrzeit kann zum Beispiel eintreten, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben oder einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben, ohne einen wichtigen Grund zu haben. Um eine Sperrzeit zu vermeiden oder zu verkürzen, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Informieren Sie sich vorab über die möglichen Folgen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags für Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder eine Eigenkündigung aussprechen.
  • Versuchen Sie, einen wichtigen Grund für Ihre Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachzuweisen, wie zum Beispiel eine unzumutbare Belastung am Arbeitsplatz, eine gesundheitliche Gefährdung oder eine drohende Insolvenz des Arbeitgebers.
  • Beantragen Sie rechtzeitig Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit und legen Sie alle relevanten Unterlagen vor, wie zum Beispiel den Kündigungs- oder Aufhebungsvertrag, das Zeugnis und die Abfindungsvereinbarung.
  • Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit der Sperrzeit nicht einverstanden sind und lassen Sie sich gegebenenfalls gerichtlich überprüfen.

Emanuel Mourkojannis ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 20jähriger praktischen Erfahrung. Auf Arbeitnehmerseite berät und vertritt er als Anwalt für Arbeitsrecht Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer unter anderem beim Umgang mit (drohenden) Kündigungen oder Abwicklungs- sowie Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen. Buchen Sie sich hier gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, nachdem der Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen hat. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag ist also der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

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Wie kann ich eine gute Abfindung aushandeln?

Eine gute Abfindung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter, dem Verdienst, dem Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage. Um eine gute Abfindung auszuhandeln, sollte Sie sich z.B. von einem Anwalt für Arbeitsrecht über Ihre rechtliche Situation und Ihre Ansprüche informieren lassen.

Emanuel Mourkojannis ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 20jähriger praktischen Erfahrung. Auf Arbeitnehmerseite berät und vertritt er als Anwalt für Arbeitsrecht Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer unter anderem beim Umgang mit (drohenden) Kündigungen oder Abwicklungs- sowie Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen. Buchen Sie sich hier gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin.

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