Kostenlose Erstberatung bei (drohenden) Kündigungen und Aufhebungsverträgen!
Haben Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder wurde dies angekündigt? Für diesen Fall bieten wir Ihnen eine auf 30 Minuten begrenzte kostenlose telefonische Erstberatung an. Nutzen Sie dieses Angebot und vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin, um herauszufinden, ob Sie sich in Ihrem Fall erfolgversprechend gegen eine (drohende) arbeitgeberseitige Kündigung zur Wehr setzen oder die Konditionen eines angebotenen Aufhebungsvertrages verbessern können.
Ab einer Betriebsgröße vom mehr als 10 Arbeitnehmer*innen greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Jeder Arbeitgeberkündigung muss dann ein arbeitsrechtlich anerkannter Kündigungsgrund zu Grunde liegen. In Betracht kommt dabei nur ein Kündigungsgrund, der personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt ist. Bei der personenbedingten Kündigung wegen Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit muss in der Regel zuvor ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) erfolgt sein. Bei der verhaltensbedingten Kündigung bedarf es zuvor in aller Regel mindestens einer wirksamen Abmahnung (oft sogar mehrerer). Bei der betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber zuvor in der Regel eine sog. Sozialauswahl durchführen. Unabhängig davon besteht in vielen Fällen Sonderkündigungsschutz, z. B. bei Vorliegen einer Schwerbehinderung, Schwangerschaft, in der Elternzeit oder bei Mitgliedern des Betriebsrats. Zudem muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber zahlreiche formaljuristische Vorgaben erfüllen und ein etwaig bestehender Betriebsrat muss vor einer Kündigung mit Erläuterung aller Kündigungsgründe angehört werden (sog. Betriebsratsanhörung).
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Emanuel Mourkojannis berät Arbeitnehmer*innen sowie leitende Angestellte und Geschäftsführer beim Umgang mit (drohenden) Kündigungen oder Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsverträgen und Verhandlungen über Abfindungen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht, z. B. im Rahmen einer sog. Kündigungsschutzklage. Zudem vertritt er seine Mandanten rund um die Abwicklung der Ansprüche im laufenden und gekündigten Arbeitsverhältnis, unter anderem bezüglich Resturlaub, nicht gezahlten Lohn, Annahmeverzugslohn, Fragen zur richtigen Kündigungsfrist, Nachtzuschlägen, Feiertagszuschlägen, Abfindung, Provisionen, Tantiemen, Zielprämien aus Zielvereinbarungen, Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit.
Nur die Beratung durch einen Spezialisten und Fachanwalt für Arbeitsrecht garantiert eine umfassende Expertise durch konzentrierten Fachwissen. Dies kommt nicht nur Arbeitnehmer*innen zu Gute, die um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes oder eine hohe Abfindung kämpfen.
Ihr Ansprechpartner

Emanuel J. Mourkojannis
Fachanwalt für Arbeitsrecht