Der Notfallkoffer für Unternehmen

Die Absicherung für Unternehmer*innen, Beschäftigte, Familie und Erben

Die Keynote zum Vortrag ist hier abrufbar.

Außerdem haben wir eine einfache Checkliste zum Download bereitgestellt, mit der Sie ganz einfach überprüfen können, ob Ihr Unternehmen auf einen unvorhergesehenen Unglücksfall ausreichend vorbereitet ist.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Checkliste

Was genau gehört in den Notfallkoffer? Laden Sie sich hier unsere praktische Checkliste herunter und überprüfen Sie selbst, ob Sie gut vorbereitet sind.

Mit dem Notfallkoffer auf viele Situationen vorbereitet sein

Mit einer strukturierten Lösung können Sie bei einen unvorhergesehenen Unglücksfall die Fortführung Ihres Unternehmen sicher aufstellen.

Der Notfallkoffer des Unternehmers

Handlungsunfähigkeit durch sinnvolle Vorbereitungen vermeiden

Heute schon an morgen denken. Es gibt immer wieder Momente, auf die man sich nicht vorbereiten kann. Obwohl man als Unternehmer stets seinen Betrieb und alle im Abläufe im Blick hat, gibt es Situationen, die unvorhergesehen schnelles und gut überlegtes Handeln erfordern. Zum Beispiel, wenn der Unternehmer durch einen Unfall von jetzt auf gleich für längere Zeit nicht im Betrieb sein kann, möglicherweise sogar nicht ansprechbar ist oder gar verstirbt.

Tritt eine solche Situation ein, sollte man so aufgestellt sein, dass keine existentiellen Schwierigkeiten drohen und das Unternehmen nicht in eine Handlungsunfähigkeit fällt.
Gerade in Familienunternehmen, die neben der unternehmerischen Herausforderung zusätzlich auch die familiäre Last zu tragen haben, sind die Gedanken häufig woanders und es ist schwierig, einen klaren Kopf zu behalten und alle nun wichtigen Dinge zu beachten.

Aus diesem Grunde ist es wichtig, rechtzeitig einen Notfallkoffer zu packen, der genau in solchen Situationen ein wahrer Rettungsanker sein kann. Die Möglichkeiten, einen solchen Notfallkoffer zu gestalten, sind vielfältig. Es kann tatsächlich ein Koffer / eine Tasche sein mit Ordnern, in denen alles Wichtige zu finden ist oder man gestaltet ihn digital. Zudem sollte bestimmten Vertrauenspersonen bekannt sein, wo sich dieser Notfallkoffer befindet. Sollte der Notfallkoffer extern aufbewahrt werden, beispielsweise bei einem Notar oder Rechtsanwalt, so empfiehlt es sich, genau festzulegen, in welcher Situation und an wen dieser Notfallkoffer herausgegeben werden darf.

Das sollte der Notfallkoffer enthalten

Egal, für welche Variante man sich entscheidet – wichtig ist nur, dass sich Unterlagen / Informationen darin befinden, die ohne langes Suchen folgende Fragen beantworten:

  • Wer übernimmt im Falle eines (möglicherweise längeren) Ausfalls die Geschäftsführung?
  • Deckt sich diese Regelung zur Vertretung mit dem Inhalt des Gesellschaftervertrages?
  • Liegen für diese Person alle erforderlichen Vollmachten vor, damit sie „nahtlos“ übernehmen kann?

Vorkehrungen im familiären Bereich

Aber auch im familiären Bereich sollten Vorkehrungen getroffen werden:

  • Gibt es ein formal korrektes Testament? Hier empfiehlt es sich, das Testament regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls an neue Situationen anzupassen. Letzteres gilt auch für Ehe- und Erbverträge.
  • Gibt es in diesem Testament möglicherweise eine Regelung zur Unternehmensnachfolge? Wurden hier steuerliche Aspekte hinreichend berücksichtigt?
  • Ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll? Dann sollte dies ebenfalls Berücksichtigung im Testament finden.
  • Gibt es eine Vollmacht, die eine Vertrauensperson benennt, die im Krisenfall Zugriff auf alle notwendigen Unterlagen und Informationen hat?
  • Ist sichergestellt, dass Familie / Lebenspartner abgesichert sind?

Checkliste

Was genau gehört in den Notfallkoffer? Laden Sie sich hier unsere praktische Checkliste herunter und überprüfen Sie selbst, ob Sie gut vorbereitet sind.

Ihr Notfallkoffer

Die individuelle Absicherung für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen.

Vereinbaren Sie hier einen Termin, um im Erb- und Unglücksfall ausreichend versorgt zu sein.

Der Ablauf

  • Sie vereinbaren Ihren Wunschtermin
  • Sie erhalten eine bis zu dreistündige Beratung in einer für Sie angenehmen Videokonferenz
  • Herr Rechtsanwalt Mörschner analysiert mit Ihnen den Ist Zustand:
    • Welche Rechtsfolgen werden bei Ihrem Tod ausgelöst?
    • Wie sind Sie, Ihre Familie, Ihr Unternehmen organisiert, wenn Sie ausfallen?
  • Herr Mörschner erarbeitet mit Ihnen die notwendigen Schritte zum Soll Zustand:
    • Testament /Erbvertrag
    • Ehevertrag
    • Gesellschaftsvertrag
    • Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und Testament
    • Wahl der richtigen Rechtsform
    • Unternehmensnachfolge
    • Lebensversicherungen
    • Vorsorgevollmacht
    • Unternehmervollmacht
    • Bankvollmacht
    • Prokura/Handlungsvollmacht
    • Patientenverfügung
  • Nach dem Gespräch erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung der Analyse und der individuellen Handlungsempfehlungen. Sie bekommen konkrete Hinweise für die „next steps“, um Ihren Notfallkoffer zeitnah fertig zu stellen.

Preis: 980,00 EUR zzgl. MwSt.

Lukke Mörschner: zur Person

Fachanwalt für Erbrecht

MM Law: Focus TOP Rechtsanwalt Erbrecht 2017, 2018 und 2019, Capital Beste Anwaltskanzlei Erbrecht 2020

Rechtsanwalt Lukke Mörschner ist seit Jahren auf das Erbrecht spezialisiert. Das Magazin FOCUS führt ihn nach 2017 und 2018 auch im Jahr 2019 auf der Liste TOP Rechtsanwalt Deutschland Erbrecht, nachdem er bei einer Umfrage unter 26.000 Rechtsanwälten/innen von diesen für hohe Kompetenz und Erfahrung häufig empfohlen wurde. Damit zählt er zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die dreimal hintereinander in ihrem Fachgebiet auf die „Bestenliste“ gewählt wurden. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurde er von den Zeitschriften Capital & Stern unter die 13 besten Anwälte für Erbrecht in Westdeutschland gewählt (NRW, Hessen, Rheinland Pfalz). Er erarbeitet mit seinen Mandanten umfassende und individuelle Gestaltungslösungen für den Erb- und Unglücksfall.

Herr Mörschner ist als Berater überregional bekannt, um Erbfälle, auch im Bereich des internationalen Erbrechts, zu gestalten und im Konfliktfall außergerichtlich und gerichtlich zu lösen. Er organisiert die Erbauseinandersetzung, setzt Ansprüche seiner Mandanten überlegt durch, ist als Testamentsvollstrecker und vereinzelt auch als Nachlasspfleger im Auftrag von Nachlassgerichten tätig. Hierbei berät er nicht ausschließlich im Auftrag von Privatmandanten, sondern steht auch regelmäßig Rechtsanwälten und Steuerberatern zur Verfügung, wenn komplexe internationale Erbfälle oder Erbfälle im Unternehmensbereich oder bei Freiberuflerpraxen die Hinzuziehung eines Spezialisten notwendig werden lassen oder wenn Testamentsvollstrecker fachanwaltliche Hilfe benötigen.

Netzwerk

  • BNI Unternehmergruppe Arena Leverkusen
  • BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft
  •  Kaiserseminare – juristische Repetitorien für Referendare
  •  Akademie Meier
  • fbz seminare
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