Online Terminbuchung für Erstberatungen
Gerne können Sie hier einfach und bequem einen telefonischen Erstberatungstermin buchen. Sofern Sie im Vorfeld der Beratung Unterlagen übermitteln, weisen wir darauf hin, dass diese erst unmittelbar vor dem statt findenden Termin eingesehen werden und vorher weder auf etwaige einzuhaltende Fristen noch auf sonstige Termine überprüft werden.
Arbeitsrecht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt 30,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit 35,70 EUR) je angefangene 10 Minuten, mithin maximal 180,00 EUR zzgl. MwSt für 60 Minuten. Erst ab der 61. Min. werden je angefangene 10 Min. 35,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit brutto 41,65 EUR) abgerechnet; dies entspricht einem Stundensatz von 210,00 EUR zzgl. MwSt.. Diese Kosten können selbstverständlich von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif – übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtschutzversicherung weiter.
Familienrecht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin bei allen familienrechtlichen Fragestellungen.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt 30,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit 35,70 EUR) je angefangene 10 Minuten, mithin maximal 180,00 EUR zzgl. MwSt für 60 Minuten. Erst ab der 61. Min. werden je angefangene 10 Min. 35,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit brutto 41,65 EUR) abgerechnet; dies entspricht einem Stundensatz von 210,00 EUR zzgl. MwSt.. Diese Kosten können selbstverständlich von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif – übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtschutzversicherung weiter.
Terminvereinbarung für eine Beratung im Erbrecht
Vereinbaren Sie hier einen Rückruf aus dem Erbrechtsdezernat für Ihren Beratungstermin im Erbrecht.
Das Mandatsverhältnis für diesen Termin kommt mit Unterschrift des/der Mandanten/in zum Aufnahmebogen, Vergütung, Haftung, Datenschutz und Widerrufsbelehrung zustande, wenn wir die Beratung in Ihrer Sache übernehmen können.
Miet- & WEG-Recht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin für den Bereich des Immobilienrechts.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt 30,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit 35,70 EUR) je angefangene 10 Minuten, mithin maximal 180,00 EUR zzgl. MwSt für 60 Minuten. Erst ab der 61. Min. werden je angefangene 10 Min. 35,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit brutto 41,65 EUR) abgerechnet; dies entspricht einem Stundensatz von 210,00 EUR zzgl. MwSt.. Diese Kosten können selbstverständlich von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif – übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtschutzversicherung weiter.
Baurecht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin für den Bereich des Baurechts.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt 30,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit 35,70 EUR) je angefangene 10 Minuten, mithin maximal 180,00 EUR zzgl. MwSt (also 214,20 EUR) für 60 Minuten. Ab der 61. Min. werden je angefangene 6 Min. 25,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit 29,75 EUR) abgerechnet; dies entspricht einem Stundensatz von 250,00 EUR zzgl. MwSt. (also 297,50 EUR). Diese Kosten können von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif / im Baurecht muss das regelmäßig gesondert vereinbart werden – übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtschutzversicherung weiter.
Koordination Erstberatung sonstige Rechtsgebiete
Für den Fall, dass Sie ihr Anliegen keinem der genannten Rechtsgebiete zuordnen können, benötigen wir weitere Informationen, daher können sie hier einen Rückruf des zuständigen Dezernats buchen, das mit Ihnen dann eine Beratung mit dem für Ihr Anliegen spezialisierten Rechtsanwalt vereinbart. Schildern Sie dazu hier kurz Ihr Anliegen.
Die Kosten der Rechtsberatung werden schriftlich vor dem ersten Termin vereinbart. Diese Kosten können möglicherweise von einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif – übernommen werden. Aus diesem Grund benötigen wir in der Regel ebenfalls weitere Informationen.