Online Terminbuchung für Erstberatungen
Gerne können Sie hier einfach und bequem einen telefonischen Erstberatungstermin buchen. Sofern Sie im Vorfeld der Beratung Unterlagen übermitteln, weisen wir darauf hin, dass diese erst unmittelbar vor dem statt findenden Termin eingesehen werden und vorher weder auf etwaige einzuhaltende Fristen noch auf sonstige Termine überprüft werden.
Arbeitsrecht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt für die ersten 60 Minuten maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. und wird nur je angefangenen 6 Minuten mit je 19,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit 22,61 EUR) berechnet. Erst ab der 61. Min. werden je angefangene 6 Min. weitere 22,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit brutto 26,18 EUR) abgerechnet; dies entspricht dann einem Stundenhonorar von 220,00 EUR zzgl. MwSt.. Diese Kosten können von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung -je nach vereinbartem Tarif- übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtsschutzversicherung weiter.
Familienrecht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin bei allen familienrechtlichen Fragestellungen.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt für die ersten 60 Minuten maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. und wird nur je angefangenen 6 Minuten mit je 19,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit 22,61 EUR) berechnet. Erst ab der 61. Min. werden je angefangene 6 Min. weitere 22,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit brutto 26,18 EUR) abgerechnet; dies entspricht dann einem Stundenhonorar von 220,00 EUR zzgl. MwSt.. Diese Kosten können von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung -je nach vereinbartem Tarif- übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtsschutzversicherung weiter.
Erbrecht
Bitte melden Sie sich für eine Terminvereinbarung für eine Beratung unter 0214 312 42 26 oder erbrecht@mm-law.de.
Das Mandatsverhältnis für diesen Termin kommt mit Unterschrift des/der Mandanten/in zum Aufnahmebogen, Vergütung, Haftung, Datenschutz und Widerrufsbelehrung zustande, wenn wir die Beratung in Ihrer Sache übernehmen können.
Miet- & WEG-Recht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin für den Bereich des Immobilienrechts.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt für die ersten 60 Minuten maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. und wird nur je angefangenen 6 Minuten mit je 19,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit 22,61 EUR) berechnet. Erst ab der 61. Min. werden je angefangene 6 Min. weitere 22,00 EUR zzgl. MwSt. (also derzeit brutto 26,18 EUR) abgerechnet; dies entspricht dann einem Stundenhonorar von 220,00 EUR zzgl. MwSt.. Diese Kosten können von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung -je nach vereinbartem Tarif- übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtsschutzversicherung weiter.
Baurecht
Bitte melden Sie sich für eine Terminvereinbarung für eine Beratung unter 0214 312 42 28 oder baurecht@mm-law.de.
Oder buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin für den Bereich des Baurechts. Beratungen werden für die erste Zeitstunde (60. Min) mit 250,00 EUR zzgl. MwSt. (brutto 297,50 EUR) abgerechnet. Ab der 61. Min. wird auf Grundlage eines Stundensatzes von 280,00 EUR zzgl. MwSt. (brutto 333,20 EUR) abgerechnet. Hierbei werden je angefangene 6 Min. mit 28,00 EUR zzgl. MwSt. (brutto 33,31 EUR) abgerechnet.
Das Mandatsverhältnis für diesen Termin kommt mit Unterschrift des/der Mandanten/in zum Aufnahmebogen, Vergütung, Haftung, Datenschutz und Widerrufsbelehrung zustande, wenn wir die Beratung in Ihrer Sache übernehmen können.
Koordination Erstberatung sonstige Rechtsgebiete
Für den Fall, dass Sie ihr Anliegen keinem der genannten Rechtsgebiete zuordnen können, benötigen wir weitere Informationen, daher können sie hier einen Rückruf des zuständigen Dezernats buchen, das mit Ihnen dann eine Beratung mit dem für Ihr Anliegen spezialisierten Rechtsanwalt vereinbart. Schildern Sie dazu hier kurz Ihr Anliegen.
Die Kosten der Rechtsberatung werden schriftlich vor dem ersten Termin vereinbart. Diese Kosten können möglicherweise von einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif – übernommen werden. Aus diesem Grund benötigen wir in der Regel ebenfalls weitere Informationen.




