Online Terminbuchung für Erstberatungen
Gerne können Sie hier einfach und bequem einen telefonischen Erstberatungstermin buchen. Wir bitten um Verständnis, dass dieser Service derzeit nur in den nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten zur Verfügung steht.
Arbeitsrecht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt 30,00 EUR je angefangene 10 Minuten, jedoch maximal 190,00 EUR jeweils zzgl. MwSt. Diese Kosten können selbstverständlich von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif – übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtschutzversicherung weiter.
Familienrecht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin bei allen familienrechtlichen Fragestellungen.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt 30,00 EUR je angefangene 10 Minuten, jedoch maximal 190,00 EUR jeweils zzgl. MwSt. Diese Kosten können selbstverständlich von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif – übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtschutzversicherung weiter.
Miet- & WEG-Recht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin für den Bereich des Immobilienrechts.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt 30,00 EUR je angefangene 10 Minuten, jedoch maximal 190,00 EUR jeweils zzgl. MwSt. Diese Kosten können selbstverständlich von einer ggf. existierenden Rechtsschutzversicherung – je nach vereinbartem Tarif – übernommen werden. Gerne leiten wir für Sie die Honorarrechnung an Ihre etwaige Rechtschutzversicherung weiter.
Baurecht
Buchen Sie hier Ihren telefonischen Erstberatungstermin für den Bereich des Baurechts.
Das Honorar für die einfache Erstberatung beträgt 30,00 EUR je angefangene 10 Minuten, jedoch maximal 190,00 EUR jeweils zzgl. MwSt. Da Baurisiken aller Art üblicherweise aus der Rechtschutzversicherung ausgeschlossen sind, bitten wir vorab mit einer ggf. bestehenden Rechtschutzversicherung den Versicherungsschutz für eine Erstberatung zu klären.