Sarah Koenen: zur Person
Angestellte Rechtsanwältin
Frau Rechtsanwältin Sarah Koenen begann ihre erfolgreiche Tätigkeit für die Kanzlei im Jahr 2014. Als Spezialistin für Arbeitsrecht berät und vertritt sie Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer*innen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei berät sie ihre Mandanten unter anderem bei Fragen zur Arbeitszeit, zu Abmahnungen und Kündigungen, Abfindungen und Aufhebungsverträgen, im Bereich des Betriebsverfassungsrechts sowie in der Vertragsgestaltung. Mit ihrem umfassenden Fachwissen, ihrer Leidenschaft für Gerechtigkeit und ihrem Engagement für Ihre Interessen ist sie die ideale Rechtsanwältin, um Sie durch die komplexen rechtlichen Aspekte Ihres Arbeitsverhältnisses zu begleiten. Frau Koenen verfügt über eine beeindruckende Expertise, welche sie dafür einsetzt, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anliegen zu entwickeln.
Für Frau Koenen sind arbeitsrechtliche Angelegenheiten nicht nur juristische Fragen, sondern solche, die das tägliches Leben und Wohlbefinden der Betroffenen beeinflussen können. Deshalb legt sie großen Wert auf eine persönliche Betreuung, bei der Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Sie analysiert Ihre Situation gründlich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihre Ziele verfolgt und gleichzeitig rechtlichen Bestimmungen entspricht. Sie setzt sich energisch und beharrlich für faire Lösungen ein und ist bereit, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Ihre Rechte zu schützen. Zur umfassenden Mandantenbetreuung gehört für Frau Rechtsanwältin Koenen sowohl die außergerichtliche streitschlichtende Beratung als auch die Unterstützung bei außergerichtlichen Verhandlungen und die Vertretung gegenüber Behörden und natürlich -falls notwendig- vor Gericht.
Kontaktieren Sie Frau Koenen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und gemeinsam mit ihr die besten Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu erarbeiten.
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt
- Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Köln
- Beendigung der juristischen Ausbildung durch das Bestehen des 2. Staatsexamens
- 2018: erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht bei Fachseminare von Fürstenberg
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie im Kölner Anwaltsverein