Ursula Krupp
Rechtsanwältin für Erbrecht
Testamentsvollstreckerin (DVEV)

Ursula Krupp: zur Person
Angestellte Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Ursula Krupp betreut gemeinsam mit Rechtsanwalt Lukke Mörschner die erbrechtlichen Mandate.
Ihr Schwerpunkt liegt dabei in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Erstellung von Nachlassverzeichnissen.
Als Kreisgeschäftsführerin im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. betreute Rechtsanwältin Krupp die Landkreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz sowie den Weinbauverband Ahr und vertrat die berufsständischen Interessen der etwa 2000 Mitglieder auf Kreisebene gegenüber Politik, Behörden, Marktpartnern und der Öffentlichkeit. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehörte neben der persönlichen und betrieblichen Beratung und Betreuung der Mitglieder in förder-, sozial-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten auch das Grundstücksverkehrsrecht, das landwirtschaftliche Pacht- und Erbrecht, die lebzeitige Hofübergabe sowie die Vererbung nach Höfeordnung.
Ihre langjährigen und vielfältigen Erfahrungen als Rechtsanwältin in den verschiedensten Rechtsgebieten sowie ihre fortlaufenden Weiterbildungen im Erbrecht machen sie zu einer kompetenten Ansprechpartnerin, die stets die beste Lösung für die Mandanten im Blick hat und diese zielgerichtet mit dem erforderlichen Augenmaß verfolgt.
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn
- Referendariat beim Landgericht Aachen
- 2005 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Von 2006 bis 2011 selbstständige Rechtsanwältin
- Von 2011 bis 2017 Kreisgeschäftsführerin im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
- Von 2017–2020 Dagernova Gastronomie Verwaltungs GmbH sowie anwaltliche Tätigkeit in eigener Kanzlei
- Von 2020–2021 Juristin bei Dr. Wulf Böttger
- Seit 2021 Rechtsanwältin in der Kanzlei Mourkojannis & Mörschner