Ihr Fachanwalt für Erbrecht: Lukke Mörschner
Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit der Rechtsfrage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Nachlass, d.h. mit seinem Vermögen einschließlich aller Schulden, geschieht. Aus ungeklärten erbrechtlichen Verhältnissen kann viel Streit und Unglück entstehen. Daher ist es wichtig, sich schon zu Lebzeiten Gedanken zu machen, was nach dem Tode mit dem Vermögen geschieht, insbesondere wem es zufallen soll.
Hierbei spielt auch die steuerliche Komponente eine große Rolle.
Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Erbrechts stellt aber an den Anwalt nicht nur Beratungsanforderungen, vielmehr müssen erbrechtliche Ansprüche gegebenenfalls auch in Prozessen durchgesetzt oder erfolgreich abgewehrt werden.
Zudem sind auch moderne Streitschlichtungsverfahren, wie Schiedsverfahren oder Mediation, mit in die anwaltliche Beratungsleistung einzubeziehen.
Aufgrund der Vielfalt der erbrechtlichen Problemgestaltungen muss der auf Erbrecht spezialisierte Anwalt zudem tiefgehende Kenntnisse im internationalen Privatrecht, im Schenkungsrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht aufweisen.
Herr Rechtsanwalt Mörschner konnte seine Expertise auf dem komplexen Gebiet des Erbrechts durch jahrelange Spezialisierung ausbauen und wurde nach 2017, 2018 und 2019 auch in 2023 auf die FOCUS Liste Top-Rechtsanwalt Deutschland für das Rechtsgebiet Erbrecht gewählt. Damit zählt er zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die dreimal hintereinander in ihrem Fachgebiet auf die „Bestenliste“ gewählt wurde.
Im den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurde er von den Zeitschriften Capital & Stern unter die 13 besten Anwälte für Erbrecht in Westdeutschland gewählt (NRW, Hessen, Rheinland Pfalz).
Nachlassabwicklung mit internationalem Bezug
Am 25.05.2020 wurde Herr RA Lukke Mörschner von Herrn Prof. Dr. Eickelberg, Berlin, zum Thema Nachlassabwicklung mit internationalem Bezug per Video interviewt. Prof. Dr. Eickelberg hat eine Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.
Ihr Ansprechpartner
Lukke Mörschner
Fachanwalt für Erbrecht
Notfallkoffer für Unternehmen
Die Absicherung für Unternehmer*innen, Beschäftigte, Familie und Erben.
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Ausgewählte Tätigkeiten im Bereich des Erbrechts:
- Auseinandersetzungen um die Geltendmachung eines Anspruches auf Pflichtteil
- Eingeforderte Vermächtnisse
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testamentes und von Übergabeverträgen
- Beratung bei angeordneter Testamentsvollstreckung sowie Beratung des Testamentsvollstreckers
- Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen