Volker Paas ist Ihr Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht

Miet- und Immobilienrecht

Im Rahmen der gewerblichen Vermietung von Wohn- und Geschäftsraum ist der Beratungsbedarf des Vermieters auf Grund der wenigen existenten Regelungen im BGB hoch.

Wir beraten und vertreten Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der gewerblichen Vermietung von Wohn- und Geschäfts-räumen.

Hierzu liefern wir Ihnen die für Sie relevanten Lösungen zum Gewerbemietrecht und Pachtrecht. Wir erstellen auf Ihre ganz speziellen Anforderungen zugeschnittene Gewerbemietverträge und vertreten Sie bei Streitigkeiten während bestehender oder beendeter Mietverhältnisse.

Als Experte für das Immobilienrecht hat Herr Rechtsanwalt Paas an einer Diskussionsrunde des Portals „Immobilien-Profi“ zu dem Thema „Immobilienverrentung“ teilgenommen.

Ihr Ansprechpartner

Volker Paas Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Bonn, Bergheim und Leverkusen

Volker Paas
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Unser Tätigkeitsbereich umfasst folgende Inhalte

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Mängel des Mietobjektes
  • Ankündigung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Beendigung des Mietverhältnisses
  • Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses (Herausgabe, Schönheitsreparaturen, Verschlechterungen des Mietobjektes, Kaution etc.)
  • Rechtsnachfolge

Aktuelle Blogbeiträge zum Mietrecht

| Volker Paas

Die Wohnungs­eigentümer­versammlung

Die Wohnungs­eigentümer­versammlung ist nach dem Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft.

| Volker Paas

Schäden durch Hochwasser: Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Schäden an Gebäuden und Wohnungen müssen grundsätzlich von dem Eigentümer der beschädigten Gebäude beseitigt werden.

| Volker Paas

Wegfall der Geschäfts­grundlage bei Gewerbe­raum­miet­verhält­nissen durch die Covid-19-Pandemie?

Die aktuellen Covid-19-Betriebsverbote begründen keinen Mangel der Mietsache und damit kein Recht zur Minderung der Miete.

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