Berliner Testament – Sicherheit für Ehepaare, aber mit Fallstricken

von Lukke Mörschner am |
Auf einer Tafel steht „Berliner Testament“ geschrieben

So einfach sichern Sie Ihren letzten Willen rechtssicher ab – auch ohne Notar.

Viele Ehepaare wollen sich im Todesfall gegenseitig absichern und gleichzeitig festlegen, dass die gemeinsamen Kinder später erben. Eine weitverbreitete Lösung dafür ist das sogenannte Berliner Testament – einfach in der Idee, aber mit juristischen Feinheiten, die man kennen sollte.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten. Es regelt in der Regel zwei Dinge:

  • Der überlebende Ehepartner wird Alleinerbe.
  • Die Kinder (oder andere Personen) werden erst nach dem Tod des überlebenden Ehepartners als sogenannte Schlusserben eingesetzt.

Ein klassisches Berliner Testament könnte – stark vereinfacht- so formuliert sein:
„Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen unsere Kinder A und B zu gleichen Teilen als Erben des Letztversterbenden.“

Der Vorteil: Sicherheit und Klarheit

Durch das Berliner Testament bleibt der überlebende Ehepartner vollständig abgesichert. Er oder sie kann über das gesamte Vermögen verfügen, ohne dass die Kinder sofort erbrechtliche Ansprüche geltend machen können.

Der Nachteil: Pflichtteil und Bindungswirkung

Was viele nicht wissen:

  • Pflichtteilsrecht bleibt bestehen. Kinder können nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil einfordern – und damit die Liquidität des überlebenden Ehepartners gefährden.
  • Bindungswirkung: Nach dem Tod eines Ehepartners kann das Testament nicht mehr einseitig geändert werden. Das kann zu Problemen führen, etwa wenn sich die Familienverhältnisse ändern oder neue Wünsche entstehen.

Unser Tipp: Klauseln und Beratung sind entscheidend

Ein Berliner Testament sollte nie „von der Stange“ übernommen werden. Wichtige Zusatzklauseln wie Pflichtteilsstrafklauseln, Wiederverheiratungsklauseln oder Änderungsvorbehalte sollten individuell geprüft und formuliert werden.

Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie bei:

  • der individuellen Gestaltung Ihres Berliner Testaments
  • der Prüfung sinnvoller Zusatzklauseln
  • der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Wünsche

Fazit:

Das Berliner Testament ist eine bewährte Regelung für viele Ehepaare – aber nur mit sorgfältiger Gestaltung wirklich tragfähig.

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