Erbschaft ausschlagen: So vermeiden Sie teure Fehler

von Lukke Mörschner am |

Wenn Erben zur Belastung wird

Nicht jede Erbschaft ist willkommen. Überschuldete Nachlässe, ungeklärte Vermögensverhältnisse oder familiäre Gründe können dazu führen, dass Sie das Erbe nicht antreten möchten. Wichtig ist: Sie müssen aktiv werden, denn lassen Sie die Frist zur Ausschlagung verstreichen, so gilt dies als Annahme der Erbschaft.

Wie funktioniert die Ausschlagung?

Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen – ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall erfahren haben. Dafür gibt es drei Wege:

  • Direkt beim zuständigen Nachlassgericht (letzter Wohnsitz des Erblassers)
  • Bei Ihrem örtlichen Amtsgericht zur Weiterleitung
  • Beim Notar, der Ihre Erklärung dann rechtzeitig an das Nachlassgericht übermitteln muss.

Wichtig: Verstreicht die Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen – mit allen Rechten, aber auch allen Pflichten, etwa für Schulden des Erblassers, wenn keine sonstigen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen ergriffen werden.

Hinweis: Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt oder hat sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufgehalten, so beträgt die Frist 6 Monate.

Was ist mit meinen Kindern?

Schlagen Sie eine Erbschaft aus, treten unter Umständen Ihre Kinder als gesetzliche Erben nach. Wollen Sie auch für diese ausschlagen, müssen Sie:

  • Die Ausschlagung für jedes Kind einzeln erklären
  • Bei minderjährigen Kindern den anderen sorgeberechtigten Elternteil mitbringen
  • In manchen Fällen eine Genehmigung vom Familiengericht einholen

Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist keine bloße Formalität. Fristen, Formvorschriften und familienrechtliche Fallstricke bergen hohe Risiken – gerade, wenn minderjährige Kinder betroffen sind.

Zudem gibt es Alternativen zur Ausschlagung. Eine Haftungsbeschränkung und damit der Schutz des eigenen Vermögens kann in den Fällen, in denen eine Überschuldung nicht eindeutig ist, auch auf anderem Weg erreicht werden.

Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie gerne individuell – damit Ihre Entscheidung rechtssicher und sorgenfrei bleibt.

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