Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung: Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Für eine einvernehmliche Scheidung ist es gemäß § 1566 Abs. 1 BGB erforderlich, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Doch was passiert, wenn aufgrund des knappen und teuren Wohnraumangebots keiner der beiden Ehegatten eine neue Wohnung findet und das Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung stattfinden muss? Das OLG Frankfurt am Main meint: Die Trennung ist für den Zeitpunkt festzustellen, zu dem objektiv zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und subjektiv zumindest ein Ehegatte diese Gemeinschaft auch nicht mehr herstellen wolle, weil er sie ablehnt (Beschluss vom 28.03.2024 - 1 UF 160/23).
Einvernehmliche Scheidung und das Trennungsjahr
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben. Dies ist in § 1566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt:
“Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner der Scheidung zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.”
Das Problem des Getrenntlebens in der gemeinsamen Ehewohnung
In der heutigen Zeit ist es keine Seltenheit mehr, dass Ehegatten trotz Trennung weiterhin in der gemeinsamen Wohnung leben. Der Grund dafür liegt oft im knappen und teuren Wohnraumangebot. Besonders in Großstädten ist es schwierig, schnell eine neue, bezahlbare Wohnung zu finden. Dies führt dazu, dass viele Paare gezwungen sind, das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung zu verbringen.
Rechtliche Aspekte und praktische Tipps
Das Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung ist rechtlich möglich, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wichtig ist, dass die Trennung auch innerhalb der Wohnung klar erkennbar ist. Dies bedeutet, dass die Ehegatten getrennte Schlafzimmer nutzen und keine gemeinsamen Haushaltsaktivitäten mehr durchführen sollten. Auch die finanzielle Trennung, wie getrennte Konten und die Aufteilung der Haushaltskosten, ist ein wichtiger Aspekt. Es sollten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen, gelegentliche Handreichungen ohne besondere Intensität sind jedoch erlaubt. Ein höflicher Umgang und gemeinsame Mahlzeiten mit den Kindern sind erlaubt und können sogar förderlich für die Kinder sein.
Fazit
Das Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung stellt viele Paare vor große Herausforderungen. Dennoch ist es möglich, das Trennungsjahr auch unter diesen Bedingungen erfolgreich zu absolvieren. Wichtig ist, dass die Trennung klar erkennbar ist und beide Ehegatten sich an die rechtlichen Vorgaben halten.