Internationales Erbrecht – wann deutsches Recht gilt
Erben über Grenzen hinweg – komplizierter als gedacht
Viele Menschen leben und arbeiten heute international. Doch was passiert im Erbfall, wenn der Erblasser oder die Erben nicht (mehr) in Deutschland leben? Gilt dann deutsches Erbrecht – oder das Recht eines anderen Staates?
Seit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung 2015 richtet sich das Erbrecht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen – nicht mehr – wie es das deutsche Gesetz vorsah- nach seiner Staatsangehörigkeit
Beispiel aus der Praxis
Ein italienischer Staatsbürger lebt seit Jahren dauerhaft in Deutschland. Stirbt er, gilt deutsches Erbrecht. Umgekehrt kann ein deutscher Rentner, der nach Spanien ausgewandert ist, plötzlich nach spanischem Recht beerbt werden – mit teils völlig anderen Regelungen zu Pflichtteil, Erbenstellung und Steuern.
Die Lösung: Rechtswahl im Testament
Wer diese Rechtsfolge vermeiden will, kann in seinem Testament eine Rechtswahl treffen – und festlegen, dass deutsches Erbrecht gelten soll. Das schafft Klarheit und schützt vor unerwünschten Überraschungen.
Wichtig: Die Formulierung der Rechtswahl muss rechtlich korrekt erfolgen und zum Gesamtinhalt des Testaments passen. Zudem ist zu prüfen, ob die gewählte Rechtsordnung wirklich gewollt und für den konkreten Fall geeignet ist.
Fazit
Internationale Erbfälle sind häufig komplex – und ohne Beratung risikobehaftet. Ob Sie als Deutscher im Ausland leben oder in Deutschland mit ausländischen Erbfällen konfrontiert sind: Eine individuelle Prüfung und Gestaltung durch einen Fachanwalt für Erbrecht ist entscheidend.
Kontaktieren Sie uns gern – wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille auch grenzüberschreitend gilt.




