Irrtum 01: „Die gesetzliche Erbfolge reicht mir. Ich brauche doch kein Testament!“

von Lukke Mörschner am |

Das gesetzliche Erbrecht ist vor allem ein Verwandtenerbrecht. Es berücksichtigt ausschließlich die nächste Familie und spiegelt die tatsächlichen Lebensverhältnisse vieler Menschen oft nicht wider. Besonders problematisch wird dies, wenn wichtige Personen im Leben des Verstorbenen – etwa ein langjähriger Lebenspartner – rechtlich keinen Anspruch auf das Erbe haben. Sie gehen ohne Testament leer aus. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum ein Testament sinnvoll sein kann.

Fachanwalt Lukke Mörschner empfiehlt die Errichtung eines Testaments besonders in folgenden Fällen:

  • Bei Lebenspartnerschaften außerhalb der Ehe: Ohne Testament erbt der Lebenspartner nichts. Die gesetzliche Erbfolge schützt ausschließlich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner – alle anderen müssen über ein Testament abgesichert werden.
  • Bei mehreren potenziellen Erben: Die gesetzliche Erbfolge führt häufig zur Bildung von Erbengemeinschaften, die für Streit anfällig sind. Ein Testament kann klare Regelungen schaffen und Auseinandersetzungen vermeiden.
  • Bei minderjährigen Kindern: Ohne Testament greift das Familiengericht ein, um eine Ergänzungspflegschaft einzurichten. Das bedeutet, dass ein außenstehender Dritter, der vom Gericht bestellt wird, über Teile des Nachlasses und unter Umständen über wichtige Entscheidungen innerhalb der Familie mitbestimmt.

Diese drei Beispiele zeigen, dass das gesetzliche Erbrecht oft nicht ausreicht, um individuelle Wünsche und familiäre Situationen zu regeln. Darüber hinaus gibt es viele weitere Konstellationen, in denen ein Testament unerlässlich ist, um Klarheit und Sicherheit zu schaffen.

Falls Sie Fragen dazu haben oder Ihre Situation individuell klären möchten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Ein Testament ist nicht nur ein Dokument – es ist ein Schlüssel zu Frieden und Klarheit in einer schwierigen Lebenssituation.

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