Irrtum 02: „Ich kann doch das Testament über den PC schreiben und unterschreiben?“ – Warum das nicht möglich ist

von Lukke Mörschner am |

Ein Testament, das mit dem Computer, Handy oder sogar einer Schreibmaschine erstellt wird, entspricht in Deutschland nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Errichtung eines rechtsgültigen Testaments unterliegt strengen Formvorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit der letzte Wille wirksam ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein gültiges Testament zu erstellen:

  • Das eigenhändige Testament: Es muss vollständig handschriftlich verfasst werden. Jedes Wort muss eigenhändig geschrieben sein, ergänzt durch Datum und Ort, und schließlich eigenhändig unterschrieben werden. Weder ein ausgedrucktes Dokument noch ein digital erstellter Entwurf erfüllt diese Voraussetzungen.
  • Das notarielle Testament: Alternativ kann der letzte Wille durch ein Notariat beurkundet werden. Dies bietet den Vorteil, dass die rechtlichen Anforderungen vollständig eingehalten werden und der Wille des Erblassers rechtssicher dokumentiert ist.

Nehmen Sie Formvorschriften für Testamente ernst!

Entwürfe, selbst wenn sie aus einem Notariat stammen, sind nicht ausreichend, solange sie nicht handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet wurden. Auch Zeugenaussagen über den vermeintlichen letzten Willen des Erblassers sind in diesem Zusammenhang rechtlich irrelevant.

Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille berücksichtigt wird, sollten Sie die Formvorschriften ernst nehmen. Ein korrekt errichtetes Testament schützt vor Missverständnissen und Streitigkeiten unter den Erben.

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie vorgehen müssen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne, damit Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es wünschen.

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