Irrtum 05: „Nach der Scheidung erbt mein Ex nicht!“ – Ein gefährlicher Trugschluss
Nach einer Scheidung erben Ex-Ehepartner in der Regel nichts mehr, da die gesetzliche Erbfolge die Verbindung beendet. Doch es gibt Ausnahmen und indirekte Wege, über die der geschiedene Ehepartner dennoch Vermögenswerte erben könnte. Daher ist es wichtig, sich mit den erbrechtlichen Folgen einer Scheidung auseinanderzusetzen.
Das Risiko: Der „Umweg“ über die Kinder
Problematisch wird es, wenn ein gemeinsames Kind nach der Scheidung das Vermögen eines Elternteils erbt und später selbst verstirbt. In einem solchen Fall könnten Teile des Vermögens über die gesetzliche Erbfolge an den anderen Elternteil – also den geschiedenen Ex-Partner – zurückfließen. Dieser indirekte Erbweg kann oft nicht im Sinne des Verstorbenen sein.
Die Lösung: Ein Geschiedenentestament
Um sicherzustellen, dass der Ex-Ehepartner weder direkt noch indirekt erbt, empfiehlt sich die Erstellung eines Geschiedenentestaments. In einem solchen Testament kann geregelt werden, dass Vermögenswerte über die Kinder hinaus an andere Personen oder Institutionen weitergegeben werden, falls die Kinder vorversterben. Dadurch wird der Einfluss des geschiedenen Ehepartners vollständig ausgeschlossen.
Berücksichtigung in der Scheidungsvereinbarung
Schon bei der Scheidung sollte der erbrechtliche Aspekt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigt werden. Dies schafft Klarheit und schützt davor, dass der Ex-Partner durch unvorhergesehene Umstände doch noch am Vermögen beteiligt wird.
Fazit
Die Annahme, dass ein Ex-Ehepartner nach der Scheidung nichts mehr erbt, ist zwar oft richtig, aber nicht immer garantiert. Um sich rechtlich abzusichern und ungewollte Konsequenzen zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig ein Geschiedenentestament zu erstellen und die erbrechtlichen Folgen der Scheidung sorgfältig zu regeln.
Wenn Sie Fragen haben oder ein Geschiedenentestament erstellen möchten, beraten wir Sie gerne. Lassen Sie keine rechtlichen Unsicherheiten offen – sorgen Sie für Klarheit und Sicherheit in Ihrer Nachlassplanung!