Irrtum 07: „Haben meine Geschwister auch ein Pflichtteilsrecht?“

von Lukke Mörschner am |

Nein, Geschwister haben kein Pflichtteilsrecht. Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 2303 BGB) klar definiert und beschränkt sich auf eine ausgewählte Gruppe von Personen.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

  • Ehepartner: Der überlebende Ehegatte hat in jedem Fall ein Pflichtteilsrecht.
  • Kinder: Die direkten Nachkommen, also die Kinder des Erblassers, gehören immer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.
  • Enkelkinder: Enkel sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn ihre Eltern (die Kinder des Erblassers) bereits vorverstorben sind (§ 2309 BGB).
  • Eltern des Erblassers: Falls der Erblasser keine Kinder oder Enkel hinterlässt, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.

Wer ist nicht pflichtteilsberechtigt?

Alle anderen Verwandten, einschließlich Geschwister, Nichten und Neffen, sind vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen. Auch Freunde, Lebenspartner ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft sowie entferntere Verwandte wie Onkel und Tanten haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Fazit

Geschwister können keinen Pflichtteil geltend machen. Das Pflichtteilsrecht ist auf die nächsten Verwandten sowie den Ehepartner beschränkt, um die engsten Angehörigen des Erblassers abzusichern.

Wenn Sie weitere Fragen zum Pflichtteilsrecht haben oder Unterstützung bei der Nachlassregelung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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