Pflege und Erbe – Bekomme ich mehr, wenn ich Angehörige gepflegt habe?
So einfach sichern Sie Ihren letzten Willen rechtssicher ab – auch ohne Notar.
Diese Frage stellen sich viele, die sich über Jahre um Vater oder Mutter gekümmert haben: „Bekomme ich im Erbfall mehr, wenn ich gepflegt habe – und mein Bruder nicht?“ Die klare Antwort: Ja, das kann sein. Aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – und idealerweise frühzeitig klare Absprachen getroffen wurden.
Pflege zählt – auch im Erbrecht
Nach § 2057a BGB kann ein pflegender Angehöriger bei der gesetzlichen Erbfolge einen Ausgleich für erbrachte Pflegeleistungen verlangen. Diese Regelung gilt auch bei testamentarischer Erbfolge, wenn kein ausdrücklicher Ausgleich geregelt ist und die Testamentsregelung der gesetzlichen Erbfolge entspricht. Der Sinn dahinter: Wer Zeit, Kraft und Fürsorge investiert hat, soll im Erbfall nicht schlechter gestellt sein als Angehörige, die sich nicht beteiligt haben. Insbesondere weil die Erbschaft auch nicht durch die Kosten einer professionellen geschmälert wurde.
Problem: Der Pflegeausgleich ist oft streitanfällig
In der Praxis führen genau diese Fälle häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Geschwistern. Warum? Weil:
- nicht klar ist, wie viel tatsächlich gepflegt wurde
- keine Vereinbarungen über den Umfang oder die Dauer der Pflege bestehen
- der finanzielle Wert der Pflege schwer zu beziffern ist
Die Lösung: Pflegevertrag abschließen
Ein schriftlicher Pflegevertrag kann hier Klarheit schaffen. Er legt fest, wer in welchem Umfang pflegt – und ob bzw. in welcher Form ein Ausgleich im Erbfall gewünscht ist.
So ein Vertrag hilft:
- den Pflegeeinsatz nachzuweisen
- Erbstreitigkeiten vorzubeugen
- die Rechte des Pflegenden abzusichern
Unser Angebot: Rechtssichere Pflegeverträge gestalten
Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Pflegeverhältnisse rechtssicher zu regeln. Ob Sie selbst pflegen oder gepflegt werden – ein individuell gestalteter Pflegevertrag sorgt für Gerechtigkeit und Sicherheit im Erbfall.
Sie pflegen ein Familienmitglied und wollen wissen, was Ihnen im Erbfall zusteht?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir gestalten gemeinsam die passende Lösung für Ihre Situation.




