Testierfähig oder nicht? Was bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Testaments gilt
So einfach sichern Sie Ihren letzten Willen rechtssicher ab – auch ohne Notar.
„Darf ich ein Testament verfassen, wenn ich krank bin oder Medikamente nehme?“ – Diese Frage begegnet uns in der erbrechtlichen Praxis immer wieder. Die Antwort: Grundsätzlich ja – solange Sie testierfähig sind.
Was bedeutet Testierfähigkeit?
Testierfähigkeit bedeutet, dass eine Person in der Lage ist, ihren letzten Willen frei und bewusst zu äußern. Es geht also um die Fähigkeit, die Bedeutung eines Testaments zu verstehen, den Inhalt bewusst zu bestimmen und frei von Druck oder Täuschung zu handeln.
Die gute Nachricht: In Deutschland wird zunächst jeder als testierfähig angesehen. Wer das Gegenteil behauptet, trägt die Beweislast. Das bedeutet: Nur wenn stichhaltige Gründe oder Beweise vorliegen, dass jemand zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht geistig klar war, so ist das Testament unwirksam.
Wann wird Testierfähigkeit zum Streitpunkt?
Oft werden Zweifel an der Testierfähigkeit erst nach dem Tod des Erblassers erhoben – etwa von Angehörigen, die im Testament nicht oder nur gering bedacht wurden. Typische Fälle:
- fortgeschrittene Demenz
- Medikamentenmissbrauch
- psychische Erkrankungen
Ein solcher Streit kann langwierig und emotional belastend sein – und gefährdet nicht selten die Umsetzung des tatsächlichen Willens des Erblassers.
Wie lässt sich Streit vermeiden?
Wer unsicher ist, ob die eigene Testierfähigkeit im Ernstfall angezweifelt werden könnte, sollte frühzeitig handeln:
- Testament unter fachanwaltlicher Beratung erstellen
- ein neurologisches Gutachten durch einen Facharzt für Neurologie anfertigen lassen
- klare und nachvollziehbare Formulierungen verwenden
- das Testament durch einen Notar beurkunden lassen.
Fazit: Im Zweifel rechtzeitig absichern
Die Testierfähigkeit ist der Schlüssel für ein wirksames Testament. Wer auf Nummer sicher gehen will – für sich oder für Angehörige – sollte nicht warten, bis es zu spät ist. Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie vertraulich, klar und rechtssicher.




