Was ist ein Vermächtnis? – Klar erklärt vom Fachanwalt

von Lukke Mörschner am |

Bei der Gestaltung eines Testaments taucht häufig die Frage auf: Was ist eigentlich ein Vermächtnis – und was unterscheidet es vom Erbe?

Der häufige Irrtum: „Alle, die etwas bekommen, sind Erben.“

Falsch. Denn mit einem Vermächtnis kann jemand einen konkreten Vermögensvorteil erhalten, ohne selbst Erbe zu werden. Das ist juristisch und auch praktisch ein großer Unterschied.

Einfach erklärt – mit Beispiel

Angenommen, jemand schreibt in sein Testament:

„Meine Ehefrau soll Alleinerbin sein, der örtliche Tierschutzverein erhält 10.000 Euro.“

In diesem Fall wird nur die Ehefrau Erbin. Der Tierschutzverein ist Vermächtnisnehmer. Er hat keine Rechte und auch keine Pflichten bei der  Nachlassabwicklung, aber einen Anspruch auf die Auszahlung der 10.000 Euro – und zwar gegenüber der Erbin, sofern nicht ein anderer im Testament vom Erblasser mit der Erfüllung des Vermächtnisses beschwert wird.

Der Erbe wird also bei Geltendmachung des Vermächtnisses verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Der Vermächtnisnehmer hingegen ist nicht Teil der Erbengemeinschaft und trägt in der Regel auch keine Verantwortung für Schulden oder andere Pflichten aus dem Nachlass.

Wann ist ein Vermächtnis sinnvoll?

Ein Vermächtnis ist besonders dann geeignet, wenn:

  • bestimmte Personen oder Organisationen bedacht werden sollen, ohne das diese direkt erben sollen.
  • konkrete Geldbeträge oder Gegenstände zusätzlich zu einer Erbschaft verteilt werden sollen
  • die Erbengemeinschaft klein und übersichtlich gehalten werden soll, was in der Regel Streit vermeidet.
  • steuerliche oder rechtliche Gründe gegen eine direkte Erbeinsetzung sprechen, eine Vermächtniseinsetzung aber sinnvoll ist. Zum Beispiel, wenn der überlebende Ehegatte Erbe werden soll, zu Gunsten der Kinder aber nicht auf den steuerlichen Freibetrag nach dem Erstverstorbenen verzichtet werden soll.

Warum anwaltliche Beratung wichtig ist

In der Praxis kommt es oft zu Streit oder Missverständnissen, wenn die Unterscheidung zwischen Erbenstellung oder Vermächtnisnehmereigenschaft unklar bleibt.

Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen dabei, Ihr Testament klar, rechtssicher und individuell zu gestalten – damit Ihr Wille eindeutig umgesetzt wird und Streit vermieden wird.

Sie möchten bestimmte Personen bedenken, aber nicht zu Erben machen?

Dann ist ein Vermächtnis vielleicht genau der richtige Weg. Lassen Sie sich beraten – persönlich, verständlich und zielgerichtet.

Zurück

Netzwerk

  • BNI Unternehmergruppe Arena Leverkusen
  • BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft
  •  Kaiserseminare – juristische Repetitorien für Referendare
  •  Akademie Meier
  • fbz seminare
Terminvereinbarung

Einfach und bequem einen telefonischen Erstberatungstermin buchen:

Jetzt buchen
Telefon Ort E-Mail Navigation aufklappen Prev Next Häkchen Listenpunkt MM Quadrate Navigation schließen Stichworte Zurück nach oben Suche Telefon E-Mail Terminvereinbarung Terminvereinbarung Weiter