Wenn's ums Erbe geht: Brauche ich für mein Testament einen Notar?

So einfach sichern Sie Ihren letzten Willen rechtssicher ab – auch ohne Notar.
Viele Menschen schieben das Thema Testament vor sich her.
Zu kompliziert, zu teuer, zu formell – und muss man dafür nicht sowieso zum Notar?
Die gute Nachricht: Ein Testament können Sie grundsätzlich auch ganz ohne Notar wirksam verfassen.
Der häufigste Irrtum beim Testament: Notarpflicht?
Ein wirksames Testament kann auch ohne Notar verfasst werden. Entscheidend ist, dass das Testament handgeschrieben und unterschrieben ist. Ein maschinell verfasstes oder unvollständiges Dokument reicht nicht aus. Wichtig ist zudem, dass die Person testierfähig ist – also im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte – und tatsächlich den Willen hatte, ein rechtsverbindliches Testament zu verfassen.
Ein bemerkenswertes Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt: Selbst ein Testament, das auf einem Bierdeckel oder Bestellblock in der Kneipe geschrieben wurde, kann wirksam sein – wenn klar ist, dass es ernst gemeint war.
Warum anwaltliche Beratung trotzdem sinnvoll ist
Auch wenn man keinen Notar benötigt, gibt es viele Stolperfallen bei der Testamentserstellung: unklare Formulierungen, unerwünschte steuerliche Folgen oder späterer Streit unter den Erben. Eine rechtlich saubere Lösung schützt nicht nur den eigenen Willen, sondern auch die Familie vor langwierigen Auseinandersetzungen.
Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, ein Testament zu erstellen, das wirklich Bestand hat – und Ihre Wünsche klar, verständlich und rechtssicher regelt.
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