Wer entscheidet – wer zahlt?
Ein häufiger Irrtum: Wer zahlt, bestimmt auch?
Nach dem Tod eines Angehörigen stehen emotionale Entscheidungen und organisatorische Herausforderungen an. Wer muss sich um die Bestattung kümmern? Und wer darf über Ort und Form entscheiden?
Viele glauben, die Erben hätten automatisch das letzte Wort – das stimmt so nicht.
Wer trägt die Kosten?
Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen. Das betrifft auch eine schlichte Bestattung oder anfallende Friedhofsgebühren – unabhängig davon, ob sie die Gestaltung mitbestimmt haben oder nicht.
Wer entscheidet über die Beerdigung?
Das sogenannte Totenfürsorgerecht legt fest, wer über die Art und den Ort der Beerdigung entscheidet, wenn der Verstorbene keine ausdrückliche Verfügung hinterlassen hat. Und das kann im Zweifel eine andere Person als der Erbe sein – beispielsweise der Ehepartner oder nahe Angehörige.
Beispiel: Der Erblasser hat keine Bestattungsverfügung hinterlassen. Seine Ehefrau darf dann bestimmen, wie und wo er bestattet wird – auch wenn die Kinder Erben sind und die Kosten tragen müssen.
Warum eine Bestattungsverfügung sinnvoll ist
Damit die Beerdigung im Sinne des Verstorbenen erfolgt – und kein Streit entsteht –, ist es ratsam, eine klare Bestattungsverfügung zu erstellen. Sie schafft Klarheit und entlastet die Angehörigen im Ernstfall.
Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen gerne bei der Erstellung – individuell und rechtssicher.




