Das Nachweisgesetz sieht bereits in seiner jetzigen Fassung die Verpflichtung des Arbeitgebers vor, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Auch wenn Arbeitgeber*innen kein Arbeitszeiterfassungssystem vorhalten, müssen Arbeitnehmer*innen jede Überstunden darlegen und beweisen, für die sie einen Ausgleich begehren.
Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen von Kindern kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert.
Familienrecht
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