Droht die Kündigung des Arbeitsvertrags, oder wurde die Kündigung durch den Arbeitgeber bereits ausgesprochen, scheint die Lage im ersten Moment aussichtslos.
Ein klassisches Behindertentestament ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn der damit ausgeschlossene Pflichtteilsanspruch des Sozialleistungsempfängers zur dauerhaften Deckung seiner Versorgung ausreichend wäre.