Die rasante Verbreitung des Coronavirus sowie die damit in Zusammenhang stehenden behördlichen Maßnahmen betreffen nahezu sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im allgemeinen bezeichnet Kurzarbeit eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit bis hin zur vollständigen Einstellung der Arbeit.
Droht die Kündigung des Arbeitsvertrags, oder wurde die Kündigung durch den Arbeitgeber bereits ausgesprochen, scheint die Lage im ersten Moment aussichtslos.