Auch wenn Arbeitgeber*innen kein Arbeitszeiterfassungssystem vorhalten, müssen Arbeitnehmer*innen jede Überstunden darlegen und beweisen, für die sie einen Ausgleich begehren.
Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen von Kindern kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert.
Das Landessozialgericht NRW hat entschieden, dass der von einem Gebietsverkaufsleiter zu Beginn seiner Tätigkeit im Homeoffice zurückgelegte Weg von den Wohn- zu den Büroräumen nicht als Weg zur Arbeit oder als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert ist.